GEBÜHRENORDNUNG
Die Beiträge für die Mitgliedschaft im
Förderverein Bürgernetz Ansbach-Netz e.V. wurden laut §5 der Satzung von der
Mitgliederversammlung beschlossen und treten ab 01.05.2007 in Kraft.
| einmalige Bearbeitungsgebühr |
--,-- EUR |
einmalig |
| Beitrag für Privatpersonen |
3,50 EUR |
pro Monat |
| Beitragfreies Familienmitglied |
--,-- EUR |
|
| gemeinnütziger Verein |
3,50 EUR |
pro Monat |
| Betriebe / Kommunen |
10,00 EUR |
pro Monat |
| Schulen / öffentliche Bildungseinrichtungen |
0,005 EUR |
pro Monat und Schüler |
Der Beitrag ist als Beitrag zu
einem, im Sinne der Volksbildung steuerlich begünstigten Vereine, anerkannt.
Der Einzug der Gebühren erfolgt jeweils zum Jahresanfang, über den vollen Umfang
des Jahresbeitrages.
Wollen auch Sie Mitglied beim Bürgernetzverein Ansbach
werden ? - Wir freuen uns über jeden Neuzugang !
Sie finden hier einen Mitgliedschaftsantrag (deutsch / englisch).
Auf dem Antrag sind auch die Mitgliedsbeiträge aufgeführt. Wegen der Rechtswirksamkeit
der Unterschrift bitten wir einen solchen Antrag aber per Post
zurückzusenden.
Gedrucktes Info-Material haben wir nur für einige Themenbereiche - wie z.B. die
Beschreibung der Installation des Internetzuganges über unser Bürgernetz - verfügbar.
Alle anderen Informationen finden Sie hier in der Internet-Präsentation unseres Vereins
unter der Internet-Adresse http://www.an-netz.de
Bei Fragen jeglicher Art stehe ich Ihnen jederzeit gerne persönlich zur Verfügung.
Werner Seiß
- Vorsitzender des Vorstands und Geschäftsführer -
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